Vom zweiten Weltkrieg bis in die 70er Jahre hinein ist es gelungen, das Landschaftsbild weitgehend zu erhalten. An allen Ecken und Enden wurden neue Pläne und Projekte laut, welche einen vehementen Einsatz der Frauenwinkel-Freunde aus allen Lagern nötig machte. Gleichzeitig musste man auch auf Grund der intensiver werdenden Landwirtschaft einen massiven Verlust an Riedland feststellen. Am 5. Mai 1980 erliess der Regierungsrat des Kantons Schwyz trotz gewaltigen Abstrichen und Kompromissen die Naturschutzverordnung Frauenwinkel im Eilzugstempo.
Der Druck aus der Landwirtschaft hält an
Die Bautätigkeit konnte mit dieser Verordnung gestoppt werden. Doch die Bauern waren zurecht verärgert, dass die Regierung ihnen die andernorts üblichen Bewirtschaftungsbeiträge vorenthielt. Dies erklärt im Nachhinein manche Reaktionen. Die illegale Intensivierung von Naturschutzparzellen durch die Landwirtschaft schritt in beachtlichem Tempo weiter.
Die gescheiterte Revision
Immer mehr Erholungssuchende und freilaufende Hunde tummelten sich in empfindlichen Zonen des Naturschutzgebietes. Die Landwirtschaft ignorierte die Rückführungsflächen und intensivierte weiter. Nach verschiedenen Vorstössen setzte Regierungsrat Marcel Kürzi 1987 eine Arbeitsgruppe ein, welche die 80er-Verordnung überarbeiten sollte. Die Schutzorganisationen waren in diesem Gremium untervertreten und unterlagen aus rein arithmetischen Gründen bei den Abstimmungen. So kam es zu einer neuen Schutzverordnung, welche von allen Seiten bekämpft wurde.
Die Schutzwürdigkeit ist mehr als erwiesen
Auf Grund des einmaligen Landschaftswertes wurde der «Frauenwinkel» ins Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN-Objekt) aufgenommen. Wegen seiner besonders wertvollen Moorvegetation wurde der Frauenwinkel sowohl ein Flachmoor als auch eine Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (Flachmoor und eine Moorlandschaft). Auch als Rastplatz für Zugvögel, vor allem Limikolen (=Watvögel), erreichte der Frauenwinkel nationale Bedeutung.
Die Pattsituation
Die Zeit nach der gescheiterten Revision der Schutzverordnung war gekennzeichnet durch eine Blockade des Dialogs zwischen den verschiedenen Nutzern und Interessengruppen. Die 80er-Schutzverordnung wurde – obwohl sie schon 20 Jahre rechtskräftig war – kaum vollzogen. Daraus resultierte eine kontinuierliche Entwertung des Gebietes aus naturschützerischer Sicht.