Regeln im Naturschutzgebiet

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Die Stiftung Frauenwinkel hat sich dafür eingesetzt, dass in diesem stark begangenen Gebiet ein funktionierendes Besucherlenkungskonzept verwirklicht wurde. Nebst der Ausscheidung und dem besseren Schutz von Flächen für die Natur entstanden auch Flächen zum Erleben der Natur mit vielen Kleinstrukturen und ein Begegnungs- und Spielplatz ausserhalb des Schutzgebietes.

Die wichtigsten Regeln im Schutzgebiet

Der Frauenwinkel und seine Umgebung bieten vielen seltenen Tier- und Pflanzenarten ein Zuhause. Für einige ist das Gebiet gar eine der letzten Rückzugsmöglichkeiten. Aber auch Ihnen als Besucher soll der Frauenwinkel einen Platz für Erholung bieten. Damit dieses Nebeneinander von Natur und Mensch funktioniert, bitten wir Sie, sich bei Ihrem Besuch am See an folgende Regeln zu halten:

  • Die Besucher sollen auf die störungsempfindlichen Tiere und Pflanzen im «Frauenwinkel» Rücksicht nehmen und dürfen deshalb die Wege nicht verlassen.
  • Freilaufende Hunde sind für die am Boden brütenden Vögel eine Gefahr und müssen deshalb an der Leine geführt werden. Auch wenn Ihr Hund kein Jäger ist, legt er eine tödliche Fährte für nächtliche Räuber wie Fuchs und Marder.
  • Für die zahlreichen Badegäste gibt es in Pfäffikon, Freienbach und Bäch drei naturnahe Seebadeanstalten in der Gemeinde mit allen notwendigen Infrastrukturen – das Baden im Naturschutzgebiet ist verboten.
  • Der Holzsteg und der Pilgerweg sind sehr beliebte Naherholungsgebiete und ziehen an schönen Tagen Tausende von Besuchern an. Sie alle kommen entweder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder müssen das Auto an den speziell dafür vorgesehenen Parkplätzen abstellen.
  • Alle Besucher sollen sich an den seltenen Pflanzen und Tieren erfreuen können. Damit sie im «Frauenwinkel» nicht aussterben, dürfen Pflanzen nicht ausgerissen/ausgegraben und Tiere nicht gefangen werden.
  • Für die zahlreichen Besucher, Gäste, Pilger und Spaziergänger gibt es öffentliche Toiletten, einen Begegnungsplatz mit Feuerstelle sowie Ruhebänke und mehrere Gaststätten für sämtliche Budgets. Abfälle sind wieder mitzunehmen oder zumindest in den Abfalleimern zu deponieren.
  • Niemand findet an Hundekot Gefallen und in der Landwirtschaft macht er das Futter ungeniessbar. Deshalb gilt auch im Frauenwinkel Kotaufnahmepflicht und auf allen Wegen herrscht Leinenzwang. Benutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen «Robi-Dog-Anlagen».
  • Helfen Sie mit, das Naturjuwel «Frauenwinkel» mit all seinen Raritäten auch für kommende Generationen zu erhalten und machen Sie fehlbare Spaziergänger auf ein allfälliges Fehlverhalten freundlich aufmerksam.
  • Im ganzen Schutzgebiet können Sie auf Personen des kantonalen Aufsichtsdienstes, die sogenannten Ranger treffen. Sie erklären und zeigen Ihnen gerne die Schönheiten und Spezialitäten dieses einmaligen Naturschutzgebietes und stehen für Fragen zur Verfügung. Sie haben als vereidigtes Staatspersonal aber auch die Pflicht, diese Regeln durchzusetzen und notfalls direkt zu büssen.

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