Stiftung Frauenwinkel
Fischen am Zürichsee
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Fischen
Am Zürichsee herrscht Freiangelrecht. Das heisst, dass das Fischen vom Ufer aus mit einer Angel und einem Köder erlaubt ist. Es dürfen natürliche Köder – ohne Köderfische – Lebensmittel sowie künstliche Fliegen verwendet werden. Die genauen Bestimmungen zum Freiangelrecht finden Sie auf der Website des Fischereiverbands des Kantons Schwyz.
Im Frauenwinkel ist das Fischen eingeschränkt, siehe Karte.
Weiterführende Informationen zu Fischereibestimmungen auf dem Zürichsee und im Kanton finden Sie auf der Website der Kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung ZH und Kantonale Fischerie und Jagdverwaltung SZ.
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